Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1. September 1999, Neudruck 10. Februar 2002.

Allgemeines


Durch seine Auftragserteilung erkennt der Besteller die Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Die Preise basieren auf der Kostensituation bei Erstellung der jeweils gültigen Preisliste. Kostenbedingte oder sonstige Änderungen vorbehalten.
Wir versenden ohne besonderen Kundenauftrag in der preisgünstigsten Versandart. Durch Versandwünsche des Kunden entstehende Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Lieferzeiten sind nur annähernd und freibleibend. Schadensersatz für Schäden durch nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt


Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma TUNZE Aquarientechnik GmbH. Wechsel und Schecks gelten erst nach unwiderruflicher Einlösung als bezahlt. Forderungen aus bereits veräußerter aber nicht bezahlter Ware gelten vereinbarungsgemäß bis zur Bezahlung als an uns abgetreten. Bei Zahlungsverzug ist Firma TUNZE Aquarientechnik GmbH, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem jeweiligen Eigendiskontsatz zu berechnen.

Transportschäden


Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Kunden abgeschlossen werden. Die Ware muß bei Empfang sofort auf etwaige Transportschäden kontrolliert werden. Transportschäden sind innerhalb 24 Stunden der zuständigen Post-, Fracht- oder Expreßgutabfertigung zu melden. Eine Aufrechnung von Schäden aus erfolgter Lieferung gegen Rechnung der Firma TUNZE ist unzulässig. Gegebenenfalls ist innerhalb 3 Tagen ein Schadensgutachten nachzureichen. Sonstige Reklamationen aus unserer Lieferung sind innerhalb 14 Tagen nach Bekanntwerden per Telefax oder Einschreiben an den Lieferanten zu richten. Bei unfrei eingeschickten Sendungen an die Firma TUNZE Aquarientechnik GmbH wird die Annahme aus organisatorischen Gründen verweigert.

Erfüllungsort


Erfüllungsort aller Verträge ist Penzberg. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam werden, gelten alle übrigen weiter.